05.02.2010  11:00 Uhr

Unternehmenskauf
Strategien beim Unternehmenskauf - Risikoermittlung und Risikovermeidung

Hannover. Ein Unternehmenskauf sollte für beide Vertragsparteien eine win-win-Situation darstellen. Aber gerade die Gemengelage aus den unterschiedlichen des Kauf-, Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrechts, aber auch die Rechtsmaterien des Wettbewerbsrechts oder des Rechts des geistigen Eigentums, dass u. a. Marken- und Urheberrechte beinhaltet, gestaltet den Unternehmenskauf häufig schwierig oder hinterlässt bei einer möglichen Nichtbeachtung einzelner Vorgaben erhebliche finanzielle und rechtliche Risiken.

Der Unternehmenskauf selbst ist dabei nicht einfach mit dem Unternehmenskaufvertrag gleichzusetzen. Der eigentliche Vertrag beschreibt die Momentaufnahme, mit der das Ergebnis des Verhandlungs- und Bewertungsprozesses festgehalten wird.

Bei einem Unternehmenskauf werden regelmäßig folgende Stationen durchlaufen:

  1. Kontaktherstellung zwischen Veräußerer und Erwerber
  2. Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung
  3. Herausgabe von Basisinformationen an den Käufer
  4. ggf. Vorvereinbarung über die Eckpunkte des Verkaufs
  5. Untersuchung des Unternehmens durch den Käufer (Due Diligence) und ggf. kartellrechtliche Vorprüfung
  6. Strukturierung des, Verhandlungen über den und Abschluss des Unternehmenskaufvertrages
  7. Umsetzungsmaßnahme (z. B. Übergabe von Dokumenten, Kaufpreiszahlung, Publikationen, Geschäftsführerersetzung und ggf. kartellrechtliche Anmeldung/-Anzeige)

Wichtig ist gerade auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Herausgabe wesentlicher Information an den Käufer nicht eine umfassende Due Diligence Überprüfung ersetzt, bei der die mit dem Unternehmenskauf einhergehenden Risiken herausgearbeitet werden. Für den Begriff der „Due Diligence“ gibt es keine verbindliche Definition. Im Allgemeinen versteht man unter einer Due Diligence eine „mit gebührender Sorgfalt“ durchgeführte systematische und detaillierte Untersuchung des Unternehmens. Ein Due Diligence erstreckt sich üblicher Weise auf:

  1. die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens (Financial Due Diligence),
  2. die steuerlichen Verhältnisse (Tax Due Diligence),
  3. die rechtlichen Verhältnisse (Legal Due Diligence) und
  4. den Zustand bestimmter Gegenstände/Grundstücke (Environmental Due Diligence).

Das Financial Due Diligence wird in aller Regel von Wirtschaftsprüfern, die Tax Due Diligence von Steuerberatern, die Environmental Due Diligence von Bodensachverständigen und die Legal Due Diligence von Rechtsanwälten durchgeführt. Insoweit sollten neben Rechtsanwälten auch externe Berater in die Unternehmensprüfung einbezogen werden.

Daneben sind aber auch weitere Bestandteile einer Due Diligence Überprüfung denkbar, wie z. B. die Prüfung geschäftlicher Angelegenheiten (Commercial Due Diligence), mit der die verfolgten Ziele und Motive auf eine Realisierbarkeit überprüft werden, die Cultural Due Diligence mit der die Unternehmenskultur und deren Kompatibilität mit der des Käufers untersucht werden, die Technical Due Diligence, die Chancen und Risiken des technologischen Potentials deutlich machen soll und die Insurance Due Diligence, um den Versicherungsschutz zu überprüfen.


 
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