12.01.2010  14:13 Uhr

Dekadenwechsel
Statement von Ulrike Fieback (Pressesprecherin), Techniker Krankenkasse

Hannover. 2010 – der Start einer neuen Dekade im noch jungen Jahrtausend. Die ersten zehn Jahre des neuen Jahrtausends mit politischen, wirtschaftlichen und technologischen Neuerungen und Änderungen liegt hinter uns. Was hat der Dekadenwechsel im Gesundheitswesen bewirkt? Ulrike Fieback von der Techniker Krankenkasse erläutert die Änderungen.

Wodurch zeichnete sich die vergangene Dekade aus?

Seit Bismarck am 17. November 1881 mit seiner kaiserlichen Botschaft den Aufbau der Renten,- Unfall,- und Krankenversicherung einleitete, wurde das deutsche Gesundheitssystem verschiedenen Reformen unterzogen. Zu den wichtigsten Veränderungen der letzten zehn Jahre zählen:

2000:

Im Jahr 2000 stand die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) Gesundheitsreform auf dem Programm: Hier waren unter anderem die Budgetverschärfung für Arzthonorare, Arzneien und Krankenhäuser sowie der Regress bei Überschreitung des Budgets von großer Bedeutung.

2001:

Das Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets (Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz- ABAG) wurde im Jahr 2001 verabschiedet.

2002:

2002 war geprägt vom Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der GKV (Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz- AABG) sowie das Beitragssatzsicherungsgestz "BSSichG" unter Ulla Schmidt (unter anderem war wichtig: die Kürzung des Sterbegeldes sowie die weitere Verschärfung der Budgets für Arzthonorare und Krankenhäuser).

2003:

Im Zuge der Umsetzung der Agenda 2010 einigten sich Regierung und Opposition (SPD/Die Grünen und CDU/CSU, FDP) im Sommer 2003 auf das Gesetz zur Modernisierung der GKV; abgekürzt GKV-Modernisierungsgesetz, GMG. Es beinhaltete u.a. die Streichung des Entbindungs- und Sterbegeldes und die Einführung einer sogenannten Praxisgebühr. Ziel der Reform war, in den kommenden Jahren den Durchschnittsbetrag der GKV auf etwa 13 Prozent des Einkommens zurückzuführen. Damit sollten die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (kurz: eGK) wurde beschlossen. Damit fiel der Startschuss zu einem der größten Infrastruktur-Projekte Deutschlands. Denn rund 187.000 Ärzte, 21.000 Apotheken, mehr als 2.000 Krankenhäuser sowie Abrechnungszentren und Kostenträger sollen künftig über ein neues Datennetz, die so genannte Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen, unter Einhaltung strenger Sicherheitsstandards miteinander vernetzt werden.

2004:

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz erhöhte die Regierung die Eigenbeteiligung der Patienten umfassend: 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal, Zuzahlungen bei Arznei- und Hilfsmitteln (mindestens fünf und höchstens zehn Euro), 10 Euro pro Krankenhaustag begrenzt auf 28 Tage. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Fahrtkosten (zu ambulanten Behandlungen) und Brillen müssen komplett vom Patienten getragen werden, die Belastungsobergrenze für Zuzahlungen beträgt seitdem zwei Prozent (für chronisch Kranke ein Prozent) des jährlichen Bruttoeinkommens. Zahnersatz und Krankengeld soll nicht mehr paritätisch, sondern alleine durch Beiträge der Versicherten abgesichert werden.

2005:

Für bestimmte patentgeschützte Arzneimittel werden Festbeträge erstattet. Die Festbetragsregelung gilt auch für Hilfsmittel. Für Zahnersatz gibt es für jeden Befund einen festen Zuschuss.

2006:

Die große Koalition einigte sich unter anderem auf folgende Eckpunkte: der neue Gesundheitsfonds soll erst 2009 eingeführt werden. Sofern die Einnahmen der KV aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen sollten, erhalten die Krankenkassen die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Außerdem: Allen Bürgern, die zurzeit keinen Versicherungsschutz haben, muss die Rückkehr in eine Krankenversicherung ermöglicht werden. Zusätzlich bekommen die GKV mehr Freiheiten in der Vertragsgestaltung mit den Leistungserbringern.

2007:

Eine große Gesundheitsreform namens GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde verabschiedet mit unter anderem folgenden Inhalten:
Verbesserung der Palliativmedizin, Impfung werden Pflichtleistung der Krankenkassen, Einführung von Wahltarifen, Schaffung eines Spitzenverbandes Bund zur Ablösung der bisher sieben Spitzenverbände, Ermöglichung von kassenartenübergreifenden Fusionen, die Einführung erweitertet Möglichkeiten für die Krankenkassen, mit den Herstellern von Arzneimitteln günstigere Preise zu vereinbaren (Rabattverträge), eine Reform der privaten Krankenversicherung (PKV) - neue Mitglieder müssen zu einem Standardtarif ohne vorherige Gesundheitsprüfung aufgenommen werden, die Kostenübernahme für die Behandlung selbst verschuldeter Behandlungsbedürftigkeit (Piercings, Tattoos) wird deutlich reduziert, Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes ab 1. Januar 2009 in der GKV.

2008:

Chronisch Kranke, die vor Ausbruch ihrer Erkrankung nicht an kostenlosen Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben, werden mit einer höheren Eigenbeteiligung belastet.

2009:

Erstmalig in der Geschichte der GKV der Bundesrepublik wird jeder Bürger verpflichtet, eine Krankenversicherung (privat oder gesetzlich) abzuschließen. Die wichtigste Veränderung betrifft jedoch das Finanzierungssystem der GKV an sich. Durch die Einführung des Gesundheitsfonds wird die Finanzierung der GKV neu strukturiert. Der Fonds vereinheitlicht erstmals die KV-Beiträge aller gesetzlich Versicherten auf einen Einheitsbeitragssatz. Die Krankenkassen verlieren zudem die Beitragshoheit, stattdessen erhalten sie Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds.

Obwohl die eine oder andere vorgenannte Reform bei ihrer Verabschiedung als "Jahrhundertreform" gefeiert wurde, hatte sie doch nur eine kurze Lebensdauer.

Diese Veränderungen zeigen, dass in den letzten zehn Jahren die Arbeitspraxis in der gesetzlichen Krankenversicherung ständig den aktuellen politischen Geschehnissen angepasst werden musste.


 
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Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Ulrike Fieback

 


 

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